Informationen für Tierhalter

Amtstierärztin Dr. Yvonne Millard – Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf

Interessantes für Tierhalter

Für Hundehalter:  Hunde anzubinden ist auch dann verboten, wenn es nur vorübergehend ist (Ausnahme kurzzeitig vor Geschäften), als Alternative dazu ist die Zwingerhaltung zu sehen, solange diese nicht dauernd ist. Diese Zwinger müssen unabhängig davon um welche Rasse es sich handelt mindestens eine Fläche von 15m2 plus 1m2 isolierte Hundehütte aufweisen. Über weitere Anforderungen an den Zwinger gibt die Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung Aufschluss. Des Weiteren verbietet das Tierschutzgesetz Stachelhalsbänder sowie sogenannte „Würger“, also jene Halsbänder die sich auf Zug zusammenziehen und keine Stoppvorrichtung haben. Eine Stoppvorrichtung gilt nur dann als solche, wenn sie das Zusammenziehen auf eine Weite beschränkt, die auch jedes normale Halsband für einen Hund der entsprechenden Größe hat.

Für Reptilienhalter: Sämtliche als Haustiere gehaltene Reptilien wie z.B. Bartargamen und Schlangen müssen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet und bewilligt werden. Besonders wenn es sich um potentiell gefährliche Tiere handelt, wie z.B. große Würgeschlangen, ist die Haltung genehmigungspflichtig, auch bei der Gemeinde.

Für Amphibienhalter, Halter von Krebstieren und andere Wildtierhalter: Ähnlich wie auch für Reptilien gilt auch für andere Tiere eine Melde-, Bewilligungs- und eventuell Genehmigungspflicht.

Für Geflügelhalter: Auch wer nur wenige Hühner zur Eigenversorgung oder als Liebhabertiere hält, muss dies der zuständigen Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft melden. Diese Informationen sind besonders im Seuchenfall wichtig. Wenn beispielsweise die Vogelgrippe ausbricht, ist es notwendig alle Geflügelbesitzer in der Umgebung über die zu treffenden Schutzmaßnahmen informieren zu können.

Für Halter von Minipigs: Die Afrikanische Schweinepest ist auf dem Vormarsch und kann Österreich in den nächsten Monaten erreichen. Daher sollte jeder Kontakt mit Wildschweinen, egal ob direkt oder indirekt, so gut wie möglich vermieden werden. Dazu zählt z.B. auch keine Spaziergänge in wildschweinreichen Gebieten zu unternehmen oder befreundete Jäger zum Schuhwechsel vor dem Betreten der Wohnung oder des Hauses aufzufordern.


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