GRATIS FFP2-Masken für AusgleichszulagenempfängerInnen
Laut der seit 25. Jänner geltenden Fassung der Notmaßnahmenverordnung des Bundes muss man beim Betreten öffentlicher Orte und in geschlossenen Räumen – vor allem auch im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln – eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 tragen.
Da FFP2-Masken aus hygienischen Gründen immer wieder gewechselt werden müssen, entsteht hier vor allem für
Personen in herausfordernden sozialen Verhältnissen, wie Mindestsicherungsbezieher/Innen und Mindestpensionist/Innen, ein erheblicherer Kostenaufwand.
Um auch Menschen, die sich die regelmäßige Anschaffung einer FFP2-Maske nur schwer leisten können, ausreichenden
Gesundheitsschutz bieten zu können, werden vom Bund kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.
Personen aus Markt St. Martin, Neudorf b.Landsee sowie Landsee/Blumau, die eine Mindestsicherung oder
Ausgleichszulage beziehen, können sich 10 Stück FFP2 Masken im Gemeindeamt unter Vorlage eines Einkommensnachweises abholen.
der Bürgermeister:
Jürgen Karall eh.