Gewässerkommission - Einhaltung der natürlichen Niederwassermenge
Österreichische-Ungarische Gewässerkommission
Einhaltung der natürlichen Niederwassermenge;
Situationsbericht des Hydrographischen Dienstes Burgenland
Das damalige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die Landeshauptmänner von Niederösterreich, der Steiermark und Burgenland als Wasserrechtsbehörden um Abstimmung ersucht, gemäß den Vorgaben der Österreichisch/Ungarischen Gewässerkommission zu gewährleisten, dass die natürliche Niederwassermenge, das ist der Q95% Durchflusswert, eingehalten wird.
Mit Stichtag 26.6.2026 und am 30.6.2026 wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Es ist daher davon auszugehen, dass für die, durch die einzelnen Pegelstationen repräsentierten, vorgenannten Flussgebiete generell eine Situation kleiner dem Q95 % Durchflusswert vorliegt.
Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf - nicht gestattet.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet.
Text: BH Oberpullendorf