Information für Hobby- und Kleinhaltungen (HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe)
Informationsblatt für Hobby- und Kleinhaltungen zum Thema Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe)
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe
genannt, handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenzaviren
verursacht wird und durch eine hohe Ansteckungsfähigkeit gekennzeichnet ist. Besonders
empfänglich sind Hühner, Enten, Gänse sowie weitere Vogelarten.
Die folgenden Schutzmaßnahmen sind weiterhin auch in Hobby- und Kleinhaltungen (unter
50 Tiere) in ganz Burgenland rechtlich verpflichtend umzusetzen:
• Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten
• Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen
• Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand
• Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist
• Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeflächen und Transportmitteln
• Bei einer erhöhten Mortalität (=Sterblichkeit) ist die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren.
Zusätzlich gilt in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko für Betriebe ab 50 Stück Geflügel weiterhin die Aufstallungspflicht.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen dient dem Schutz Ihrer Tiere, anderer Tierbestände sowie der öffentlichen Gesundheit.