Neuer Sachkundenachweis für HundehalterInnen im Burgenland
Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit eine gesetzliche Regelung. Wer erstmals bzw. neu einen Hund halten möchte, muss unter bestimmten Voraussetzungen einen verpflichtenden Sachkundenachweis absolvieren. Ziel ist es, zukünftige TierhalterInnen bereits vor der Anschaffung auf die Bedürfnisse des Tieres sowie auf eine verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Haltung vorzubereiten.
Wer muss den Sachkundenachweis für Hunde absolvieren?
Grundsätzlich betrifft die neue Regelung Personen, die ab 1. Juli 2026 erstmals oder neu einen Hund halten. Der Sachkundenachweis ist von jener Person zu absolvieren, die als HalterIn des Hundes in der Heimtierdatenbank eingetragen ist und die Verantwortung für das Tier übernimmt.
Für Hunde besteht der bundesweite Sachkundenachweis aus:
· 4 Stunden Theorie, die bereits vor Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden müssen
· 2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund, die innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Haltung (Hund muss mind. 6 Monate alt sein) zu absolvieren sind
Wer ist vom Sachkundenachweis ausgenommen?
Nicht jede Person, die ab 1. Juli 2026 einen Hund übernimmt, muss den Sachkundenachweis neu absolvieren. Es gibt mehrere gesetzlich festgelegte Ausnahmen.
Vom Theorie- und Praxisteil befreit sind insbesondere:
· Personen, die zum Stichtag 01.07.2026 bereits einen oder mehrere Hunde halten: Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits HundehalterIn ist, ist vom Sachkundenachweis befreit. Die bestehende Hundehaltung muss durch die entsprechende Registrierung in der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden können.
· Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Hund gehalten haben: Wer aktuell keinen Hund hält, aber innerhalb der letzten 2 Jahre zumindest einen Hund gehalten hat, ist ebenfalls befreit. Voraussetzung ist allerdings, dass die frühere Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang bestanden hat und durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden kann. Beispiel: Wer drei Jahre lang einen Hund gehalten hat und dessen Hund vor einem Jahr verstorben ist, fällt grundsätzlich unter diese Ausnahme. Wer hingegen nur ein Jahr lang HundehalterIn war, erfüllt die erforderliche Mindestdauer von zwei Jahren nicht.
- Personen, deren Hundehaltung länger zurückliegt – bis maximal 7 Jahre: Wer aktuell keinen Hund hält, aber innerhalb der letzten 7 Jahre einen Hund gehalten hat, kann ebenfalls befreit sein. Dafür müssen jedoch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: Die frühere Hundehaltung muss mindestens 2 Jahre gedauert haben und in der Heimtierdatenbank nachweisbar sein. Zusätzlich muss die Person nachweislich eine Ausbildung positiv abgeschlossen haben, die spezifische Kenntnisse über die Haltung und den Umgang mit Hunden beinhaltet. Wichtig: Eine Hundehaltung, die beispielsweise fünf oder sechs Jahre zurückliegt, führt somit nicht automatisch zu einer Befreiung. Ohne eine entsprechende zusätzliche Ausbildung greift diese Ausnahme nicht.
- Weitere Personengruppen, die befreit sind: Darüber hinaus sind unter anderem entsprechend fachlich qualifizierte Personen vom Theorie- und Praxisteil befreit. Die vollständigen gesetzlichen Ausnahmen und Voraussetzungen sind auf der Informationsseite des Landes Burgenland angeführt: Land Burgenland – Verpflichtender Sachkundekurs für TierhalterInnen
Sachkundenachweis direkt in Markt St. Martin absolvieren
Das Hundezentrum Bunte Pfoten in Markt St. Martin und seine TrainerInnen sind von der Burgenländischen Landesregierung zugelassen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil des Sachkundenachweises für Hunde abzuhalten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf kleinen Gruppen und einer persönlichen Betreuung der TeilnehmerInnen. Der vierstündige Theorieteil wird auf 2 Termine zu jeweils 2 Stunden aufgeteilt. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für Fragen und es kann individuell auf die TeilnehmerInnen sowie ihre zukünftige bzw. aktuelle Hundehaltung eingegangen werden. Auch die verpflichtende zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund kann im Hundezentrum Bunte Pfoten absolviert werden.
Aktuelle Termine, Informationen und Anmeldung:
Sachkundenachweis im Hundezentrum Bunte Pfoten – Termine & Anmeldung
Zusätzliche Termine sind ebenfalls möglich: Ab 3 Mensch-Hund-Teams werden auf Wunsch weitere Termine angeboten.
Hundezentrum Bunte Pfoten - Fabriksgasse 7 - 7341 Markt St. Martin - michi@bunte-pfoten.at
Text: Michaela Jaskulski, M.A.